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VG Hamburg, 30.05.2007 - 15 K 1154/07 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2003 - 2 A 10588/03
Feststellungsklage, Rechtsverhältnis, Drittrechtsverhältnis, Subsidiarität, …
Auszug aus VG Hamburg, 30.05.2007 - 15 K 1154/07
Wegen dieser Pflichtenstellung haben die Eltern auch die mit der Überbrückung des Schulwegs verbundenen Kosten im Rahmen ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht zu tragen (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 25.08.2003, DÖV 2004 S. 350). - BVerwG, 22.10.1990 - 7 B 128.90
Schulrecht: Fahrtkostenfreiheit und Eigenanteil
Auszug aus VG Hamburg, 30.05.2007 - 15 K 1154/07
Es sieht auch keine Freistellung von allen mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten vor (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.10.1990, DVBl 1991 S. 59). - VerfGH Bayern, 23.08.2006 - 110-VI-05
Auszug aus VG Hamburg, 30.05.2007 - 15 K 1154/07
Zunächst lässt sich der Regelung der "Schulgeldfreiheit" generell nicht entnehmen, dass sämtliche mit dem Schulbesuch verbundene Aufwendungen vom Staat zu tragen wären (vgl. BayVerfG, Entsch. V. 23.08.2006, NVwZ-RR 2007 S. 109).
- VG Hamburg, 19.03.2012 - 15 K 1191/11
Kein Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrtkosten bei fehlender Rechtsgrundlage
Aus dieser Pflichtenstellung heraus haben die Eltern im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht auch die mit der Überbrückung des Schulwegs verbundenen Kosten zu tragen (VG Hamburg, Urteil vom 30.5.2007, 15 K 1154/07, Juris Rn. 24; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25.8.2003, 2 A 10588/03, Juris Rn. 28) .Denn es handelt es sich bei den Kosten der Schülerbeförderung durch den Hamburgischen Verkehrsverbund zweifellos nicht um Gebühren (insoweit zum Begriff der Gebühr VG Hamburg, Urteil vom 30.5.2007, 15 K 1154/07, Juris Rn. 24).
Zudem lässt sich aus der Regelung der "Schulgeldfreiheit" auch nicht verallgemeinernd entnehmen, dass sämtliche mit dem Schulbesuch verbundene Aufwendungen vom Staat zu tragen seien (VG Hamburg, Urteil vom 30.5.2007, 15 K 1154/07, Juris Rn. 30;… BayVerfGH, Entscheidung vom 23.8.2006, Vf. 110-VI-05, Juris Rn. 25) .
- VG Hamburg, 05.12.2017 - 1 K 3929/16
Ersatz für Klassenfahrtkosten bei Nichtteilnahme infolge Schulordnungsmaßnahme
Dem steht die in § 29 HmbSG geregelte Gebührenfreiheit des Schulbesuchs nicht entgegen.Die Norm umfasst nach ihrem Wortlaut die in Rede stehenden Kosten schon deshalb nicht, weil es sich dabei nicht um Gebühren handelt (vgl. auch VG Hamburg, Urt. v. 30.5.2007, 15 K 1154/07, juris Rn. 28 ff.).